Development.SDK.Module... 5.2.112... License Info
Development.SDK.Module.Portable
5.2.112-preview
Vereinbarung �ber die zeitlich befristete �berlassung von Software im Beta-Status
�ber die zeitliche befristete �berlassung von Software im unfertigen Zustand als Vorschauversion, auch Preview- oder Beta-Version genannt, werden zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer folgende Vereinbarungen getroffen:
- Definitionen
- Eine Beta-Version ist eine erste, unfertige Vorabversion eines Computerprogramms, die vom Hersteller zu Testzwecken ver�ffentlicht wird. Das Programm kann oder wird daher unter Umst�nden noch viele, evtl. auch schwerwiegende Fehler enthalten.
- Der Begriff Beta-Test bezeichnet den Softwaretest eines Software-Produktes im Entwicklungsstadium einer Beta-Version (Beta-Status), der unter m�glichst realen Anwendungssituationen von sp�teren Benutzern (�Nachfrager") durchgef�hrt wird.
- Der Nutzen eines Beta-Test besteht insbesondere darin, dass Fehler, die typischerweise erst in der Praxis auftreten (wie zum Beispiel Konflikte mit anderen Programmen, Probleme mit bestimmten Systemkomponenten, missverst�ndlich umgesetzte Anforderungen oder Unklarheiten in der Benutzeroberfl�che), schon vor der finalen Ver�ffentlichung (englisch: Release) des Programms erkannt und idealerweise behoben werden k�nnen.
- Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf Beta-Versionen des Lizenzgebers. Beta-Versionen sind grunds�tzlich nicht f�r den Produktiveinsatz geeignet. Der Lizenznehmer verpflichtet sich diese weder auf Produktivsystemen zu installieren, noch f�r den Produktiveinsatz oder mit Produktivsystemen zu betreiben.
- Der Einsatz von Beta-Versionen eines Produktes erfolgt stets im ausschlie�lichen Risiko des Lizenznehmers.
- Wird dem Lizenznehmer eine ausdr�cklich als Beta-Version bezeichnete Version eines Produktes unentgeltlich �berlassen, so ist jede Haftung des Lizenzgebers - Vorsatz und arglistige T�uschung ausgenommen - ausgeschlossen.
- Der Lizenzgeber bietet Lizenznehmern von Beta-Versionen eine kostenlose Unterst�tzung und Beratung an, um m�gliche Fehler f�r nachfolgende Versionen der Produkte zeitnah zu erkennen und zu beheben.
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Beta-Versionen nur auf verzichtbaren und jederzeit von Grund auf wiederherstellbaren Test-Systemen einzusetzen. Es wird empfohlen vor Installationen auf Test-Systemen Sicherungen der jeweilig betroffenen Systeme anzufertigen, auch als t�gliche Datensicherungen.
- Der Lizenznehmer wird die Funktion dieser Produkte als Beta-Tester �berwachen und den Lizenzgeber �ber auftretende Probleme umgehend informieren.
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich gegen�ber Dritten keine Auskunft �ber Funktionen oder Fehler von Beta-Versionen zu geben, es sei denn es liegt eine ausdr�ckliche Zustimmung in schriftlicher Form des Lizenzgebers vor.
- Das Nutzungsrecht einer Beta-Version erlischt jeweils mit der Lieferung einer neueren Version oder auf entsprechenden Widerruf durch den Lizenzgeber. Das Nutzungsrecht kann der Lizenzgeber jederzeit, ohne Angabe von Gr�nden widerrufen. Der Lizenznehmer gibt in diesem Fall die Versionen und s�mtliche �berlassenen Unterlagen unverz�glich heraus.
- Sp�testens mit Lieferung der freigegebenen Version eines Produktes als "Release" endet das Nutzungsrecht der bisherigen Beta-Version zum Produkt. Ein Recht des Lizenznehmers zur Aufrechnung oder Zur�ckbehaltung besteht nicht.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die G�ltigkeit der Vereinbarung im �brigen unber�hrt.
- Es findet ausschlie�lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Der Gerichtsstand ist das f�r den Lizenzgeber zust�ndige Gericht.
Mit Einsatz einer Beta-Version bzw. der Teilnahme an einem Beta-Programm stimmen Sie den vorgenannten Vereinbarungen vollumf�nglich zu. Sind Sie mit den vorgenannten Bedingungen nicht einverstanden installieren Sie keine Beta-Version und nehmen Sie nicht am Beta-Test teil.